I.-VIII. / IX.-XI. / XI.-XIII. / XIII.-XIV. / XIV. / XV. / XV-XVI. Jh "ab nach Hause"


DRAGAL

Gesellschaftsstrukturen des FMAs – Annäherung über Grabfunde

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Vereinfachtes Schema in 5 Rängen nach Grabausstattungen (von A bis E abwärts) in einem stereotypen Modell – kein Abbild historischer Wirklichkeit. Den Versuchen Christleins 1975 oder Steuers 1982 wird nicht gefolgt [deren Ränge A bis D staffeln sich aufwärts - A sollte meiner Meinung nach nicht die unterste Stufe darstellen]. Aufgrund überschaubarer Strukturierung der hauptsl. agrarwirtschaftl. ausgerichteten Gesellschaft auch für das frühe HMA gedacht (dabei Grabausstattungen vom IX. bis XI. Jh nur in Nord- und Osteuropa von Belang, in West- und Mitteleuropa zu vernachlässigen). Die zeitlich nachfolgende Seite über die Ständegesellschaft des HMAs/SMAs weist eine erheblich stärkere Differenzierung nach Berufen auf.

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Die Grabbeigabensitte

Textilreste in Nordischen Gräbern


Gesellschaftliche Strukturen im Wandel Antike - FMA

Geschlechterrollen in Spätantike und FMA


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Grabinventare sind Zeugen einer idealen Vorstellungswelt, sie als adäquate Totenausstattung für das Jenseits zu werten ist lediglich ein Teilaspekt. Sie geben regionale Bestattungssitten wieder und werfen ein Licht nicht nur auf die Verstorbenen, sondern auch auf die Trauernden. Bestattungssitten öffnen Einblicke in die Jenseitsvorstellungen einer Kultur, sind zugleich ein Indiz für Rituale der Hinterbliebenen, wobei sich in der Selektion der Beigaben nicht alleine die Wertschätzung gegenüber dem Verstorbenen äussert, sondern auch das Gebaren, Auftreten vor der Gemeinde, durch bestimmte soziale, kulturelle und religiöse Verpflichtungen auferlegt. Es galt das Ansehen der Angehörigen gegenüber den eigenen Verwandten, der Gemeinde und Trauergesellschaft zu wahren. Prunk ehrte den Verstorbenen und die Hinterbliebenen gleichermassen. Wir werden also mit Beschönigung und Idealisierung zu rechnen haben in einem Dreiecksgeflecht von Verstorbenem/r – Angehörigen – Gemeinde als Publikum. Bestattungsfeierlichkeiten mit Trank- bzw Speiseopfern und Totenmahl reichen weit in die Vergangenheit zurück und immer ist eine Sondersituation zu erkennen. Beigaben sind nicht generell Spiegel einstigen Lebens und geben nur bedingt den Alltag des Verstorbenen wieder. Der Bestattete hatte nur geringe oder überhaupt keine Entscheidungsfreiheit darüber was ihn „auf der Jenseitsreise“ begleiten sollte, ein testamentarischer Charakter ist schwer erkennbar. Mglw stammten die „Bei-Gaben“ gar nicht alle vom Verstorbenen, sondern wurden als Anerkennung und Abschiedsgeschenk von einzelnen Hinterbliebenen der Familie/Sippe während der Trauerfeierlichkeiten ins Grab gelegt, wie Keramik, die nicht selten Speisen oder Getränke enthielt, auch Federn, Kissen oder Gefäße mit duftenden Essenzen. So häuften sich mit gehobener sozialer Stellung und großem Anhang automatisch mehr Beigaben an! Objekte waren beschädigt, nachlässig ausgebessert und abgenutzt, wie abgebrochene Kämme und auf „Teller“ reduzierte abgeschlagene Gefäßböden [Schätze der Ostgoten 1995, S. 71f] oder wurden speziell für Grablegen gefertigt, wie miniaturisierte Gegenstände als pars-pro-toto, vgl Toilettenbestecke in sächs Männergräbern sowie minderwertig verarbeitete Fibeln in den Gräbern 21 und 151 in Ingelheim [ZCuK, S. 36 u 89]. Im magyarischen Fürstengrab von Zemplin aus dem X. Jh werden Zopfscheiben als Beigabe der Gattin gewertet, da sich 5 von ihnen im Grab befanden und die Ausgräber sich nicht vorstellen konnten, dass ein Mann sie trug oder sie dem Zaumzeug zugerechnet werden müssten (?) [EM1000_III, S. 326/27 u 332, mglw gilt es sich von allzu modernen Sichtweisen zu lösen]...{unbedingt Einfügen: Differenzierende Aussagen v Brather/Peters zu Tracht u Beigabe}...

Falls körpernahe Gegenstände Abnutzungsspuren zeigen, werden sie wohl aus persönlichem Besitz stammen, können aber auch als entbehrlich durch Trauernde „geopfert“ und ausgetauscht worden sein! Grabbeigaben dokumentieren grundsätzlich die getroffene Auswahl der Hinterbliebenen !!! Sie repräsentieren vornehmlich eine kulturelle Identität und im minderen Grad die Einzelperson. Gürtelteile zählen in vielen Kulturkreisen leider nicht zum Erwählten. Wir wissen schlußendlich nicht, was bewußt nicht mitgegeben wurde. Rückschlüsse auf Leben und Umfeld des Verstorbenen können nur bedingt durch Beigaben gezogen werden. Solcher „Sperren“ sollten wir uns bewußt sein und vom Reenacter als „zu umgehendes Hindernis“ bei Vervollständigung der „Charakterequipage“ mit Annäherung über Grabausstattungen beachtet werden. Einschränkungen durch Grabraub wurden bereits an anderer Stelle eingehend erläutert mit der interessanten Beobachtung, dass seit dem VII. Jh, in einer Übergangsphase hin zur beigabenlosen Bestattung, vor allem Christen die Gräber ihrer eigenen Angehörigen plünderten, weil sie mglw nicht bereit waren dauerhaft auf kostbare Objekte zu verzichten und sie der „Walhall-Geschichte“ eh keinen Glauben mehr schenkten, pietätlos angefügt: die Bestattung war „organisierte Show“, der Grabraub eine Wiederbeschaffung, wenn die Veranstaltung vorbei war [siehe Quellen V.-VIII. Jh (und Bestattungssitten)]. Wenn reiche Familien so verfuhren steht zu vermuten, dass Angehörige ohne Repräsentationszwang unentbehrliche und wiederverwendbare Gegenstände gar nicht erst zur Schau stellten und als Beigabe „deklarierten“, Sachobjekte also unmittelbar an die Nachfahren gingen? Gerade die manchmal geringe Zahl von Gürtelobjekten läßt diese Verfahrensweise wahrscheinlich werden.

Orientierungsrichtung für die tabellarische Auflistung unten ist die ländlich geprägte Gesellschaftsordnung des FMAs vornehmlich auf dem Kontinent mit Seitenblicken in die Peripherie Europas, nach Ost und Nord, unter Hinzuziehen der „Urgroßmutter“ Edda und der Sagas. Sicher ist bei einigen Angaben Feinschliff und Nachjustierung vonnöten. Auf regionale oder ethnische Besonderheiten sowie zeitliche Entwicklungsschritte konnte nur bedingt Rücksicht genommen werden, da mit jeder Generation Wandlungen im Sachgut zu erwarten sind. Zwischen 500 und 900 also rein rechnerisch 13 bis 16 hypothetische Zeitabschnitte mit teilweise gravierenden Änderungen als Kriterien zur Datierung eines Grabinhalts! Darauf genau einzugehen würde den Rahmen dieser Seite vollends sprengen und es sei auf Einzeluntersuchungen verwiesen. Es bleibt dem Reenacter m.E. genügend Interpretationsspielraum, denn der durch Schicksalsschläge verarmte Grundbesitzer, der belohnte Gefolgsmann, der sich aus der Grundherrschaft lösende nachgeborene Auswanderer, der begnadete Handwerker in hoher Gunst des Fürsten oder sein alternder gebrechliche Kollege ist hier schlichtweg nicht einzufügen. Die Rolle des Freien änderte sich im Laufe der Zeit von einem bestimmenden Mitglied der Gemeinschaft zum bestenfalls privilegierten Weisungsempfänger unter einem erstarkenden Königtum. Die Kategorien A-E wären zu verifizieren anhand von Reihengräberinventaren vor der Auflassung durch Christianisierung und Grabverlagerung auf Kirchhofareale sowie Wehrgeldern nach verschriftlichten Volksrechten, die jeweils regionale und ethnische Bezüge aufwiesen. Auch die Namensforschung kann im Ansatz herangezogen werden, ist natürlich im SMA wirkkräftiger in der Herausbildung der Nachnamen nach Berufsbezeichnungen. Das nordische FMA konnte nur ausschnitthaft berücksichtigt werden. So finden sich im Nordischen zahlreiche Wetzsteine, die sich auf dem Kontinent m.W. nicht im gleichen Maß dokumentieren lassen, oder ähnliche Detail-Beobachtungen. Hinderlich ist die hohe Zahl von Brandbestattungen im norddeutschen Raum und Skandinavien, in Birka bsplw die Hälfte aller bislang untersuchter Gräber, die immer besondere Behandlungen, bzw Sonderriten erwarten lassen: Anzahl der Gegenstände geringer, Grad der Fragmentierung höher und Aussagekraft über ursprüngliche Nutzung eingeschränkt. Was nicht heißen muß, dass Brandgräber generell uninteressant oder fundärmer sind, denn in Birka stammen die Hälfte der erhaltenen Gürtelteile aus diesen Fundkomplexen!

Es sind vorwiegend männliche Endungen verwendet, die Damen möchten sich bitte geistig an des Gatten Seite stellen, denn ohne ihr Zutun hätte sich ein spezifiziertes Berufssystem nicht ausbilden können. Die Geringschätzung in den männlich dominierten Quellen ist mehr als ungerechtfertigt, beredtes Bild der Zeit. Das patriarchalisch ausgerichtete Gesellschaftssystem hob den Mann als Hausvorstand, den pater familias an die Spitze der Familie. Er besaß die munt (vom lat. manus = Hand), das Verfügungsrecht und war zugleich haftbar, vgl. „Mündigkeit“ oder „Vormund“. Die familia war ein ausgeweiteter Rechtsbegriff und zog auch Nicht-Blutsverwandte, also das Gesinde mit ein. Das Wirtschaften der Familienverbände und „männliche Karrieren“ wäre ohne den Beitrag der Frauen, der als selbstverständlich erwartet wurde und deshalb meist keine Würdigung fand, undenkbar gewesen. Frauen stemmten die Haushalte, nahmen an allen Arbeiten auf Feld und Hof teil, waren Beraterinnen bei wichtigen Entscheidungen, ohne dass „mann“ ihren Anteil heraus stellte.

Über Jahrhunderte galt das Individuum nichts, war nie selbst, nur durch das Gemeinsame. In den Gräberfeldern liegen die meisten Bestatteten anonym, stärker durch regelhafte Stereotypen in der Ausstattung geprägt als durch individualistische Züge. Nur selten erfahren wir Namen, erkennen persönliche Vorlieben und Neigungen, Gewohnheiten oder Fähigkeiten. Die Anrufung und Erwähnung eines Namens hat, neben der Besitzerkennung, nicht selten eine magische Komponente. Umgekehrt war Verruf oder die Auslöschung von Bedeutung. Erkennbar sind in der Masse diverse Abhängigkeiten, regionale Besonderheiten und vor allem Identität stiftende Gemeinsamkeiten. Sie liegen in der Zugehörigkeit, nicht im „Ich“, sondern im „Wir“ oder „Uns“ - hat sich nicht grundsätzlich geändert. [Übersteigerter Individualismus ist heutzutage ein Phänomen geschickten Marketings, dem Kunden Einmaligkeit zu suggerieren und ein EGO zu füttern, damit es glaubt nur durch ungebremsten Konsum bestehen zu können. Dabei wird unterschwellig Identifikation oder deutliche Abgrenzung/Trennung angesprochen.] In vergangenen Zeiten war der Sippenverband Identität stiftend und man besann sich auf eine gemeinsame Herkunft. Hofgrablegen schienen auf familiäre Bindungen ausgerichtet zu sein. Temporäre Zweckbünde, wie Gefolgschaften, betonten das Gemeinsame. Erst die gesellschaftliche Ausrichtung auf Zentralgewalten und vor allem die Verstädterungsprozesse im Laufe des HMAs fügten neue Komponenten hinzu, auf dem Zusammenhalt von Tätigkeit und Vermögen beruhend. Schutz gewährleistete nicht mehr allein die Sippe, bzw Familie, sondern das verfestigte Gesetz und die differenzierte ständische Ordnung mit Zunftwesen, Konventen und Bruderschaften, siehe dazu: Ständegesellschaft im HMA/SMA.


Auf dem Grabungsfoto sieht man einen beschlagenen gotländ. Gürtel in situ (Fundlage). Er liegt im Beckenbereich und war der Leiche angelegt, keineswegs die Regel, manchmal wurden Gürtel neben oder auf der Leiche platziert. Erkennbar befindet sich die Zunge nicht zwischen den Knien, sondern an der Seite des linken Beckenknochens. Der längere Zungenabschnitt wurde nach dem Umschlingen der Leiche also nicht nach unten Richtung Knie drapiert, sondern zur Seite gelegt, vielleicht aber auch so getragen (!), wie es Abbildungen von skythischen Reiternomaden zeigen. Denn nur östlich beeinflußte Gürtelformen wiesen längere Zungenabschnitte auf. Im Flachgräberfeld von Haithabu Grab 59 fanden sich Schnalle mit Beschlagblech und Zunge fast unmittelbar nebeneinander im rechten Beckenbereich.

Hinweis auf eine seitliche Tragweise mögen Riemenschieber sein, die sich manchmal im Fundgut finden, kleine Ausführungen für Sporengarnituren, größere für Gürtel. Jene werden im Reenactment nicht gern genutzt, weil sie wohl zu modern anmuten, obwohl sie zu belegen sind. Bei östlichen Darstellungen mit längeren Zungenabschnitten ist das zur Seite-Schieben unter den Bauchteil des Leibriemens ratsam. Grundsätzlich kennt das FMA auch Schlaufmethoden, auf Abbildungen sind sie beim Pferdegeschirr zu beobachten, sie unterschieden sich jedoch von modern angewandten Form und verdeckten vor allem kein Schnallenblech.


Rang

Grabausstattung ideal

A


EDELING / EDELFREIER (ahd. adal = edel, angelsächs. atheling)

1. Großgrundeigentümer aus "edlem Geschlecht" mit langer Ahnenfolge [stellten auch hohe Kleriker]

oberste Schicht ahd. furisto, mhd. vorste = Fürsten“, davon einer zum Heerführer „Herzog“ = lat. dux gewählt.

[Im Angelsächsischen zählte zu den Edelfreien auch der eoldorman, falls im Königsdienst als earl, denn

oft traten Edelfreie in ein durchaus lukratives Dienstverhältnis, verloren dann ihre Unabhängigkeit zu A.2]

Waffenrecht

Gold, Silber (vg), Beigaben (V.-IX./X.Jh):

Frau: Keramik, Metallgefäß, Glas, Kästchen, Ohrringe, Kamm, Perlen, (Haar-)Nadeln, Fibeln, Fingerringe, Ketten, Armspange, Schnalle, (Gürtel-)gehänge mit Messer, Amulett, Zier(scheibe) für Tasche, Schlüssel, Nadelbehälter, Wadenbindengarnitur, Schuhschnallen

Mann: Keramik, Metall- u Holzgefäß, Glas, mehr- o vielteil. Gürtel, Messer, Gürteltasche mit Wetz- o Feuerstein/-stahl, Kamm, Pfriem, Pinzette, etc, „Richterstab“ als Amtszeichen?

Prunk-Spatha [mit Goldgriff und Almandin], Sax, Axt, Lanze, Speer, Schild, Helm, brunia o lorica (Panzer), Reit- und Jagdausrüstung (u.a. Bogen)

Hoher Amtsträger per Eid

2. Hoher Dienstmann weisungsgebunden und damit abhängig [„Amt“ = ministerium]

- höchste Form am Fürstenhof („Hausmeier“ / „Mundschenk“ / „Marschall“ / „Kämmerer“ / „Herold“)

[Erstgenannter = maior domus, zog meist die wichtigsten Funktionen im königl. Haushalt an sich].

- als Verwalter u Gerichtsherr auf königl. Gebiet comes marchiones = „Markgraf“, comes = „Graf“,

nord. jarl wirkte begrifflich auf engl earl ein, Verwalter eines shire, Einberufung des fyrd (Heerbann).

- als „Probst“ (propostus, praepositus, frz prevot) Vorgesetzter eines Dom-/Stiftkapitels


Weltliche mit Waffenpflicht


Nun sass er und herrschte / in achtzehn Höfen,

Verteilte die Schätze / alle beschenkend

Mit Schmuck und Geschmeide / und schlanken Pferden.

Er spendete Ringe / hieb Spangen entzwei.

Da fuhren Boten / auf feuchten Wegen,

Kamen zur Halle / vom Hersir bewohnt.

Entgegen ging ihnen / die Gürtelschlanke,

Edelige, artliche / Erna geheißen.“ [Rigsmal 35/36]

Oft weisen solche Gräber kostbare Importgüter auf. Weitere mgl Gegenstände: Seidenreste als Hinweis auf kostbare Kleidungsstücke, Spinnwirtel (bei Franken meist Ton), Webschwerter und Webrahmen (i.d.R. vergangen, erhalten jedoch im Bootkammergrab von Oseberg), eiserne Flachsbrechen oder Scheren, Hakenschlüssel, Ringe zur Aufhängung von Utensilien, Umfassungsringe von Zierscheiben oder im Nordischen Umfassungen und Beschläge als mgl Hinweis auf Taschen, Möbelstücke, wie (Klapp-)Hocker oder Totenbetten, letzteres als südlich-mediterraner Einfluß gewertet. Regional unterschiedlich auch Pferd- oder Tiergrab in unmittelbarer Nähe. Grabanlage aufwändig, nicht selten Verschalung zum Kammergrab oder im Nordischen sogar als Bootsgrab. Im Rigsmal der Edda wird diese Schicht charakterisiert als Herrscher über eine Anzahl untergebener Hofstellen (Großgrundeigner), umgeben durch ein persönliches Gefolge (acht Männer Stärke), durch Umgang mit Waffen und edlen Tieren (Hund und Pferd), durch Jagd und Vogelbeize, Verehrung der Ahnen und ererbtes Eigentum, durch repräsentativen Wohnsitz mit Saal/Halle und Tür/Tor, mglw befestigt. Im Innern des Hauses war der Boden bestreut, das Leinentuch auf dem Tisch mit Blumenschmuck, zur Speise gab es helles Brot in Fladen und in kostbarem Metallgeschirr Speck, Wild, Vögel und Wein. Der Zeitvertreib des Herrn war die Beschäftigung mit dem Jagdutensil, die der Hausherrin Textilarbeiten. Sie war geschminkt, in Schleier und Schleppe gehüllt mit blauem Gewand auf weissem (gefälteten) Untergewand und von Geschmeide geziert; auch Tücher aus Seide und die „gürtelschlanke“ Jungfrau wird erwähnt. Der Trägerrock mit Schalenfibelpaar war vermutlich der Hausherrin vorbehalten. Geijer sah die ovale Fibeln im Nordischen noch als obligatorisch an, gestützt auf Untersuchungen zum reichen Handelsort Birka, quasi als eine „Nationaltracht“. Hägg differenzierte die Trägerinnen: „... die bronzenen Ovalspangen, die zur Befestigung eines Trägerrocks verwandt worden sind, finden sich darüber hinaus bekanntlich nur in den reichsten Frauengräbern des Nordens“ [Hägg 1984, S. 170]. Die Fibeln galten also als Attribut gehobener Schichten und waren nicht selten vergoldet! Goldzier in Birka ansonsten in Männergräbern, Silber und Seide auch bei Frauen, betraf Besatz auf Kleidung, bzw Kopfbedeckungen [Birka III, S. 138, 142], zu Ovalfibeln siehe nachfolgende Rubrik sowie unter:[1]



B


Ernannter Funktionsträger, abhängig und unfrei (serviens), ein thing = Ding

1. Gehobener Dienstmann (angelsächs. thegn oder thane)

aus Leibwache/Gefolge eines Fürsten empor gedient, im höchsten Fall des Königs, und ausgezeichnet zum:

- „Pfleger“ und „Vogt“ (advocatus) als Verwalter in Land- und Forstwirtschaft, Steuerwesen, etc

- „Schultheiß“ in grösserer Ortschaft als Unter-Richter, Aufseher über Steuer, Markt und Münze

- „Schultheiß“ im Dorf mit niederer Gerichtsbarkeit [ehem. huntarius, centenarius, nord. hundare-Thingherr]

der Begriff schulthaisse, schulte wurde je nach Region auch synonym verwendet für

- „Meier“ [maior villicus, Gutsverwalter des Fron-/Oberhofs, dem Hörige als „Hintersassen“ auf Hufenland zuarbeiten, zugleich Aufseher über Leibeigene in der Eigenbewirtschaftung auf „Salland“ und Sammlung der Naturalabgaben an den Grundherrn], im geistlichen Besitz auch „Probst“

Waffenpflicht

Silber, Bronze vz, Eisen tauschiert im VI./VII. Jh, Beigaben (V.-IX./X. Jh):

Frau: Keramik, Metallgefäße, Glas, Kästchen, Ohrringe, Haarnadel, Kamm, Fibeln, Perlen, Schnalle, Messer, (Gürtel-)gehänge, Amulette, Schlüssel, Zier(scheibe) für Tasche, Wadenbinden

Mann: Keramik, Metall- u Holzgefäße, Glas, mehr- o vielteil. Gürtelganitur, Messer, Gürteltasche u div, wie Wetz- o Feuerstein/-stahl, Kamm, Pinzette, etc, „Schulzenstab“ als Amtszeichen?

Spatha mit Knaufring für Amtsträger? [Rigsmal-Zitat 35/36] und/oder Sax für die übrigen, hinzu Axt, Lanze, Speer, Schild, Bogen [für B.1 Reitausrüstung, Panzer u Helm vielleicht mgl, für B.2 je nach Größe des Grundeigentums]

FREIER (ingenuus, fränk. karl / nord. kerl / angelsächs. ceorl)

2. Freier Grundeigentümer als patron mit Haushalt/Gesinde (familia) unter „E[mgl Leibwache unter „C]

- von gleich hohem Status und Ansehen der gewerbetreibende Fernkaufmann für erlesene Waren, wie Pelze, Edelmetalle oder teure Importprodukte, Gewürze, Seide, etc, konnte auf Reisen offiziell als Botschafter fungieren oder inoffiziell als wichtige Informant [gen Süden gerichtet im Reich nicht selten sprachgewandte Juden]

- in den frühen Städten errang auch erfolgreiches Handwerk einen höheren Status

Waffenpflicht im Heerbann



..im „Rigsmal“ der Edda wird der Freie charakterisiert durch Viehzucht und Ackerland, Hausbau und Erstellung eigener Gerätschaften wie Wagen und Pflug oder Textilien, ein gepflegtes Äusseres (Haar- und Barttracht), gut sitzende Kleidung, Leinen, Haube sowie Halsschmuck oder Schlüssel und einen Besitzstand in der Truhe. In Birka, der quirligen Stadt des Handwerks und Handels, nahm die Anzahl der Ovalfibeln in Gräbern vom VIII. zum X. Jh deutlich zu. Ausgehend von individuellen Stücken entwickelte sich eine Serienfertigung. Solche Modesitten wären der Moderne nicht unähnlich, vom exklusiven Design zur „Stangenware“. Damit ließe sich mglw auch Ehefrauen reicher Kaufleute und Amtsträger bronzene ovale Schalenfibeln zuweisen, in den sozialen Schichten darunter schwierig - bislang keine Funde in Zinn-Ausführung bekannt, wie es bei Scheiben- oder Kleeblattfibeln durchaus üblich ist. Der arabische Reisende Ibn Fadlan schildert angeblich um 920 in der Wolga-Region eine einzeln getragene (Geräte-) Fibel aus unterschiedlichem Material: „Jede ihrer Frauen trägt eine Brosche aus Eisen, Silber, Kupfer oder Gold auf der Brust, je nach dem sozialen Rang und dem Vermögen ihres Mannes; jede Brosche verfügt über einen ebenfalls auf der Brust befestigten Ring, in dem sich ein Messer befindet.“ Ob dies Rückschlüsse auf den skandinavischen Raum zuläßt ist schwierig zu beurteilen. Wurde in der Fremde ein Zustand „eingefroren“ oder wurde er überbetont, wie es bei Auswandergenerationen häufig zu beobachten ist? In den Rus-Reichen werden z.B. Ovalfibeln als Ausdruck der Tradition einer statuarischen Frauenmode gewertet, während reiche Männer östlichen und oriental. Modesitten gefolgt sein sollen [Birka III, S. 150].



C


Funktionsgehilfen im Schwur-GEFOLGE (bucellarii, comitatus, nord. rod, lid, felagi)

Unfreie Dienstmannen als persönl. Gefolge und Leibwache im Haushalt des Herrn [nord. hird], darunter auch Knappen / Dienstboten (ehalten) / Zofen (ancillae) mit Ausstattung durch Herrn (fron) oder Herrin

von ähnlichem Status und Ansehen konnte das unfreie Handwerk an Herren- u Klosterhöfen sein, darunter:

- Silber- oder Goldschmiede / Elfenbeinschnitzer

- Bronze- und Glockengießer

- Waffenschmiede / sarwürker

- Bootsbauer / Bogner, etc [gehobenes Holzhandwerk]

- Fisch- und Jagdmeister / Brau- und Winzermeister / Hafnermeister

- Bildhauer [meist aus mediterranem Raum]

- Kaufleute für tägl. Bedarf mit Laden(-theke) [caupo ahd. koufo, der Kaufmann] konnten mit

zunehmender Stadtentwicklung zu mehr Ansehen gelangen, ähnlich fähiges Handwerk hinzu B.2

- Hebammen (urspl. Großmutter als amma) waren gesellschaftlich hoch angesehen

nur Gefolgschaftsangehörige waffenbefugt

Bleibronze, Eisen vz,

Beigaben (V.-IX./X. Jh):

Frau: Keramik, Haarnadel, Kamm, Fibeln, Perlen, Schnalle, Messer

Mann: Keramik, Schnalle, Messer

mgl Waffe: Axt und einschneidige Klinge (Sax), Lanze, Schild, Bogen

eher Hinweis auf Tätigkeit, wie Schmiede- oder Feinwerkzeug, Ahle, Pfriem, Wetzstein, Spinnwirtel, Nadel



Zinn, erst seit der zweiten Hälfte des XIII. Jhs auf Reichsgebiet in Groß-Produktion, in Haithabu mit unterschiedlichen Fibeltypen aber durchaus nachweisbar, wurde fast nie rein verarbeitet, sondern meistens legiert, anfangs mit Blei, später auch mit Kupfer, Antimon oder Bismut. Zinn läßt sich leicht zur weiteren Verwendung einschmelzen, so dass wir heute nur einen minimalen Bruchteil der damals genutzten Gegenstände wahr nehmen. Objekte aus stabilerem Material wurden sehr häufig mit einer Zinnschicht überzogen, in diesem Fall wird auf den Seiten die Angabe ws=Weißmetall gemacht.



D


UNFREIE, HALBFREIE u FREIGELASSENE (laten / laeten / litii / sächs. frilinge)

Gewerbe in/um Siedlungen oder auf Reisen [gewisser Besitzstand durch Werkstatt u Werkzeug], z.B.:

- Hörige (engl. bondsmen) mit Schollenbindung der Hufe, Fronhof zuarbeitend, Dienst u Naturalabgabe

- Leinen- und Wollweber (oft hörige Bauern im Nebenerwerb)

- Weber / Färber / Spinner / Seiler / Wäscher

- Bäcker / Fleischer / Müller / Fischer / Schankleute

- Transportgewerbe von Schiffs- und Fuhrwerksbesitzern

- Krämer [von kram = urspl Plane über dem Karren im Fernhandel, später die Ware]

- Hucker [von der Traglast im Nahhandel]

- Gerber / Lederer / Schuster / Sattler

- Pergamentmacher

- Holzhandwerker / Schreiner / Keramikhandwerker

- Steinmetze [nördl. der Alpen nicht selten urspl. aus nordital./mediterranem Raum]

- Beinschnitzer / Horndrechsler

- Zinn und Bleigießer

- Fein-, Klein- und Blechschmiede

- Schwarz- und Hufschmiede / Wagner / Esser

- Grobschmiede (scheider) / Bergleute / Köhler

Waffe im Ausnahmefall beim Defensiv-Aufgebot zur Landesverteidigung

Eisen Schwarzmetall, Zinn,

Beigaben (V.-IX./X. Jh):

Frau: Keramik, Haarnadel, Kamm, Perlen, Zinn-Fibeln, Schnalle, Messer

Mann: Keramik, Schnalle, Messer

keine Waffe im Grab

vielleicht Werkzeug mit Hinweis auf Tätigkeit, wie Schmiede- oder Feingerät, Ahle, Pfriem, Wetzstein, Spinnwirtel



Wetzsteine dienten nicht nur dazu Waffen oder Messer zu schärfen, sondern auch Sicheln und Sensen, verweisen damit auf den tätigen Landwirt. Sie wurden mit Aufhängung oder in der Gürteltasche, aber auch in sonstigen Behältnissen am Gürtel getragen, siehe „Sensenschwinger“ im Martyrologium Wandalberts von Prüm aus der 1. Hälfte X. Jh bis hin zum „Vogeldieb“ Breughels des Älteren von 1568 mit Horn am Gürtel, in welchem sich nach Auskunft modern tätiger Landwirte bis zum Beginn des XX. Jhs Wasser und Wetzstein befinden konnten.

Im röm Gesellschaftssystem kam dem Freigelassenen besondere Bedeutung zu. Er war Bürger zweiter Klasse mit zahlreichen Restriktionen und blieb durch gewisse Verpflichtungen an seinen Herrn gebunden, der die Rolle eine patronus übernahm. Diskreminierungen glichen sie nicht selten durch wirtschaftlichen Erfolg aus und viele bekannte erfolgreiche Unternehmer und Handwerker stammten aus dem Stand der Freigelassenen, die sich mit ihren Ehegattinnen zusammen auf Grabsteinen verewigen ließen.

...{neu: Entwicklung aus dem gebundenen Handwerk an Herrensitzen und Klosterhöfen zu wachsenden dörflichen Strukturen mit Handwerk auf Bedürfnisse der Land- und Forstwirtschaft zugeschnitten}...



E


UNFREIE (servii / schalke = Knechte) / LEIBEIGENE / GESINDE (angelsächs. gesiths)

Schutz/Abhängigkeit durch Herrn, pater familias oder für spezielle Aufgaben angeworben und mit besonderen Fähigkeiten [besitzlos], z.B:

- Leibeigene, Landarbeiter auf dem Salland der Fron- (=Herren), bzw Oberhöfe

- Schäfer / Hirten / Waldarbeiter

- Schiffer / Flößer / Fuhrknechte (kärcher)

- Kriegs-, Reitknechte / Wächter / Pförtner

- Gesellen / Stall- und Küchenburschen / Mägde (ancillae)

- Tagelöhner (haistaldi) / Abdecker

Waffe nur durch den Herrn im Rahmen best. Aufgaben

Eisen, Bein, Bindesysteme,

Beigaben (V.-IX./X. Jh):

oft lediglich Keramik,

keine Waffe im Grab



...im „Rigsmalder Edda charakterisiert durch Tätigkeiten wie Äcker misten, Hecken anlegen, Schweinemast, Schafe und Ziegen hüten, Torf graben, mit Ernährung/Speise durch gekochtes Fleisch in der Brühe. Bedienstete sind nach ihren Haushalten zu werten, weil die Herrschaft für sie sorgte. Deshalb z.B. Dienstboten/Zofen vom Gesinde getrennt und oben unter „C“ kategorisiert, da gehobene Ausstattung bei jenen wahrscheinlich, genauso sind „Schalke“ mglw auch als persönliches Gefolge zu beurteilen. Es hängt alles vom Brotgeber ab, wie heißt es doch so schön, der Herr gibt’s und ...




SONDER:

- Sänger und Dichter

- Vaganten / Akrobaten / Spielleute


Entlohnung über Sachgüter mgl




Gesellschaftliche Strukturen im Wandel von der Spätantike zum FMA mit Ausbildung des Hörigen-Systems

Blick zurück auf die instabilen Zeiten der Völkerwanderung mit Zerfall der röm Reichsverteidigung im V. Jahrhundert. Röm Provinzkommandeure und Großgrundbesitzer hielten sich Privatsoldaten, buccellarii („Brotleute“ von bucella = Zwieback), als Haustruppen und Leibwachen, welche sie besoldeten und ausrüsteten. In der Regel waren diese Elitesoldaten beritten. Auch im rechtsrheinischen Germanien sind Gefolgschaften in der röm Kaiserzeit archäologisch durch reiche Gräber von „Gefolgsherrn“ (neudt „Warlords“) mit umgebenen einfacher ausgestatteten Grabstätten zu beobachten, obwohl diese Gesellschaftsform erheblich weiter in die Vergangenheit zurückweist. Sie sollte für die Militärstrukturen der Völkerwanderungszeit kennzeichnend werden und in „Ministerialen“ des HMAs mit neuer Rechtsstellung und erweitertem Aufgabenbereich in abgewandelter Form bestehen bleiben. Ein Gefolge befand sich nicht nur am Königshof, sondern auch bei Herzögen und Grafen, Bischöfen und grossen Grundbesitzern, wer auch immer sich eine Haustruppe, durch Eid gebunden, leisten konnte. Die auf Eid basierende Gefolgschaft wurde zum Rückgrat der früh- und hochmittelalterlichen Gesellschaft, nicht nur in militärischen Belangen. Die Mitglieder waren durch regelmässige Zuwendungen, Donative, Privilegien und Stellung von Waffen durch die Herren besser ausgerüstet, als der freie german Grundbesitzer, der zum Heerbann gezogen wurde und persönlich für seine Bewaffnung aufkam [siehe Anmerk. zu Illerup-Funden mit möglich erkennbarer Hierarchie]. Grundsätzlich waren Donative seit der Antike bekannt als Bindung zum Herrscherhaus oder Kommandeur und ein röm Legionär rechnete zu besonderen Anläßen mit solchen Geschenken.

Für seine Loyalität erwartete das Gefolge Gegenleistungen. Die Führer waren zu Erfolg, Einkommen und Beute verdammt, um ihre Position zu behaupten. Nicht selten ließ sich der hohe Standard nur durch gewaltsame Aktionen halten. Das erklärt „Kommandounternehmen“ von Südgermanen zwecks Beutegewinn auf röm Territorium in der Spätantike, ebenso wie Plünderungen durch ihre Schiffe an den westeuropäischen Küsten (von den Römern generell als „Sachsen“ = Piraten bezeichnet), nach einem Muster, dem später Nordgermanen im FMA folgen sollten. Für Römer mussten solche Überfälle immer kriegerisch motiviert erscheinen, doch für „barbarische Gesellschaften, die kein staatliches Gewaltmonopol kannten, waren Raubzüge von kleinen Gruppen probate Mittel, um Beute und Prestige zu gewinnen, damit gesellschaftliche Anerkennung, was vor allem die Jugend anspornte. Dahinter standen keineswegs Kriegsabsichten, denn Stammesführer hatten auf solche „Waffenübungen“ oder auch das Fehdewesen nur bedingt Einfluß. Römische Grenzeinheiten (limitanei) als Milizionäre mussten jene mobilen berittenen Gefolgschaften abwehren. Die Lebensweise an der Grenze erzeugte in der Regel einen harten Menschenschlag, jederzeit zum Kampf bereit. Aufgabe der „Grenzer“ war in erster Linie die Verteidigung fester Punkte, bis das reguläre röm Feldheer (comitatenses) nahte. Aus diesem Grund begann Rom germanische Verbände als Laeten in gefährdeten Bereichen anzusiedeln und Stämmen als Foederaten vertraglich zugesichert Land abzutreten, da ihre kriegerische Lebensart zur Verteidigung des Reiches beitragen sollte.

Rom konnte aber nicht verhindern, dass sich auch ungewollt erste barbarische Königreiche auf röm Reichsboden konsolidierten. In diesen Fällen kam es zu gravierenden gesellschaftlichen Umbrüchen mit Umverteilung an Grund und Boden gegenüber der einheimischen Provinzbevölkerung. Prokop Vandalenkrieg III, 5: „Wenn sich aber unter der einheimischen [nordafrikanisch röm] Bevölkerung jemand durch Ansehen und Wohlhabenheit auszeichnete, so machte ihn Geiserich [gaiza = Lanzenspitze, also der Mann vieler Lanzen] zum Sklaven und schenkte ihn samt seinem ganzen Besitz an Land und anderen Gütern seinen Söhnen ...Den übrigen Libyern nahm er den größten und besten Teil ihrer Ländereien und verteilte sie unter die Vandalen; diese Güter haben bis auf den heutigen Tag den Namen „Ackerlose der Vandalen“ behalten. Die alten Besitzer [Kolonen?] blieben frei und durften, ganz verarmt, ihren Aufenthalt beliebig wählen. Alle Güter, die Geiserich seinen Söhnen oder anderen Vandalen geschenkt hatte, sollten steuerfrei bleiben; wo der Boden schlecht war, überließ er ihn den früheren Eigentümern, legte aber so hohe Steuern darauf, dass ihnen vom Ertrag so gut wie nichts blieb. Viele wurden verbannt oder getötet[wenn] … jemand sein Geld versteckt halte! So blieb den Libyern keine Mißhandlung erspart.“

Solche Vorgänge spielten sich zeitgleich nicht nur in Nordafrika, sondern auch in Süd- und Westeuropa ab. Aus Herren wurden Untergebene. Nicht immer mündete das in eine versklavte Leibeigenschaft, viele röm Freie wurden schlichtweg unfrei, viele waren es vorher schon, in der Forschung bestenfalls als „halbfrei“ bezeichnet, befanden sich in einem Patronatsverhältnis zum „Schutzherrn“ und gewisser Abhängigkeit, auch wenn sie als Pächter/Kolonen Staatsland bewirtschafteten. Sie zahlten nicht mehr an röm Großgrundbesitzer oder an Stellvertreter des Kaisers, sondern entrichteten ihre Abgaben an die barbarische Militärelite, eine dünne Herrschaftsschicht gegenüber der Masse einheimischer Provinzialrömer. So manche Arbeiter auf röm Landgütern werden den Eigentumswechsel kaum spürbar bemerkt haben. Viele angesehene Römer kollaborierten, vor allem in Bereichen der Verwaltung und Steuereintreibung, unverzichtbar für die neuen Herren. Es regierte nicht ausschließlich eine Militärelite über „ackernde“ Untergebene. In Nordafrika wurden Flächen durch Losverfahren unter vandalische Freie (vandal froia, got frauja) geteilt, zum Kriegsdienst im Heerbann verpflichtet, mit Steuerfreiheit versehen, somit keine Einnahmequelle für den Herrscher darstellend. Die Aufteilungsprozesse waren begünstigt durch den Umstand, dass große Ländereien urspl Latifundien des Kaisers oder Eigentum der röm Senatsaristokratie in Rom waren. Ehemalige Nutznießer befanden sich also nun sehr weit weg. Barbarische Grundbesitzer mussten sich nicht zwingend „die Hände schmutzig machen“, wenn sie röm Pächter“ auf den Feldern beließen. Germanen übernahmen funktionierende röm Mechanismen und glichen sich in vielen Belangen ehemaligen Herren an. Hier liegt eine der Grundstrukturen für das mittelalterliche Hörigen-System. Im röm System war der privatus jemandem gehörig, Herr war der patronus. Wobei es im Mittelalter eine feine Abstufung zwischen Pächtern mit einer gewissen Freizügigkeit, halbfreien Pächtern, welche nicht ohne Zustimmung des Eigentümers handeln durften und weisungsgebundenen Unfreien geben sollte. Das letzte Glied in der Kette bildeten Leibeigene, Knechte, Sklaven. Die Entwicklung im HMA war durch die Schollenbindung und Rechtsprechung eine fatale Angleichung der Verhältnisse von Halb- und Unfreien zu Sklaven, die Verdinglichung einer menschlichen Ressource. Prozesse, die sich im SMA aber umkehren sollten.

G. M. Berndt [DKdVa, S. 181] vermutet, dass sich militärische Hierarchien in der Phase der Sesshaftwerdung begannen aufzulösen. Das Zweckbündnis der Gefolgschaft auf der Wanderung zerfiel zugunsten einer Gemeinschaft mit regionaler Gliederung durch Landaufteilungen. Prokop erwähnt in den 440er Jahren die Ernennung von 80 Chiliarchen (Tausendschaftsführern) als eine Variante der vandalischen Heeresreform. Wir hätten demnach eine Entwicklung von professionellen Kriegern zurück zu Milizionären im Heerbann, eine altbekannte Form aus der german. Heimat östlich des Rheins, urspl. mit „Hundertschaften“, nun erweitert auf die übliche Einheitsgröße geschult an griech/röm Militärtaktik (legio = milia = 1000 Mann). Bei Vandalen musste das aber nicht zum Verschwinden von Gefolgschaften führen. Denn eine „Ackerabkömmlichkeit“ der Militärangehörigen war ja gegeben, wenn abhängige Provinzialrömer für sie auf den Feldern arbeiteten. Vandalische Angriffe im Mittelmeer zu Schiff in der Mitte des V. Jh zeigen deutlich, dass es zu solchen „Beute-Unternehmungen“ kam, fixiert auf kurzzeitigen Erfolg, nun nicht im Sattel, sondern „auf der Planke“. Wie bereits am Limes könnten solch begrenzten Züge mit oder ohne Duldung des Herrschers vorgenommen worden sein. Der Rückgriff auf die alt bewährte „Erwerbsform“ hatte ihre Ursache vielleicht in der Rebellion von Unzufriedenen aus den eigenen Reihen, die bei Landverteilungen zu kurz gekommen waren? Quellen berichten von einem Adelsaufstand, den Geiserich mit brutaler Gewalt unterdrückte. Es gab separatistische Bestrebungen einzelner Vasallen, die ihren König nicht anerkannten. Vielleicht waren sie auch umgekehrt mit Plünderungen, vor allem der Roms nicht einverstanden, die durch Geiserich aufgrund dynastischer Verbindungen initiiert wurde, da sie begriffen, dass die Zukunft nicht in der Konfrontation, sondern nur in der Koexistenz mit Rom liegen würde, wer weiß...?

Auch Reitervölker, wie Hunnen oder später Awaren, standen unter den Zwängen des Beutegewinns, wenn sich gesellschaftlich-militärische Strukturen unter starken Führungspersönlichkeiten hierarchisch aufbauten. Die nomadische Lebensweise erleichterte eine rasche Konzentrierung sowie das flüchtige Auseinanderziehen einzelner Gruppierungen. An der Grenze zu sesshaften Kulturen begann sich friedliches nomadisches Leben zu wandeln, wenn Beutezüge und Tributzahlungen das Kriegshandwerk zunehmend attraktiver machten. Grundbesitz war nicht von Interesse, sondern klein dimensionierte und auch bewegliche Habe, Rohstoffe, Vieh oder Frauen, eher von „sachlichem Wert“. Sie wurden ausgelost, verschenkt oder als Lohn versprochen. Der Aggressionswille von Berufskriegern in Gefolgschaften, mit Sucht nach Anerkennung und Beute, wird in nachfolgenden Jahrhunderten immer wieder zu beobachten sein, bei Angriffen von Nordmannen, Magyaren, Mauren, Sarazenen, Mongolen bis hin zu den Condottiere und ihren Kompanien des SMAs mit Berufssoldaten und Söldnern. Sie standen ausserhalb der Gesellschaft, waren nicht saturiert, sondern gewaltbereit und „wollten was“, eine latente Gefahr für jede zivile Gemeinschaft. LitEmpf., verwendete Literatur und Quellen:[2]

Fortführung: Heeresverfassung und Gesellschaftsstruktur vom FMA zum HMA


Stuttgarter Psalter“ Anf. IX. Jh,


Exkurs 5: Textilreste in Nordischen Gräbern

Nordisches Klima ist von plötzlichen Wetterumschwüngen gekennzeichnet. Das heißt, man musste gegen jeden abrupten Wechsel gewappnet sein, was sich in der landeseigenen Tracht niedergeschlagen haben wird. Zum archäologischen Nachweis von Textilien benötigt man gute Erhaltungsbedingungen, optimale bieten trockene klimatische Verhältnisse, wie in Ägypten. Unter erhaltenen koptischen Stoffen wird ein Wollgewebe in Leinwandbindung des IX. Jhs als Gürtel angesprochen. In der Moscevaja Balka an der Karawanennordroute durch den Kaukasus vom Kaspischen zum Schwarzen Meer haben sich Leinen- und Seidenstoffe des VIII./IX. Jhs in Gräbern der Alanen erhalten, welche wohl Dienste bei Überwindung der Päße leisteten, darunter schmale Gürtelriemen aus Leinen der Unterwäsche. In kühlfeuchten Regionen vergehen Pflanzenfasern aus Hanf oder Flachs im Boden recht schnell und lassen sich schwerer nachweisen als Woll- oder Seidenstoffe tierischen Ursprungs. Aus Haithabu wurden bislang 14 Leinen- gegenüber 228 Wollfragmenten geborgen und Leinenreste erhielten sich dort teilweise durch die Schiffskalfaterung, im Beiboot aus Gokstad nutzte man dazu Wolle. Leinen wurde im Norden nicht zuletzt als Segeltuch geschätzt, wobei es wohl auch Varianten aus imprägnierter Wolle gab. Aus Haithabu stammen auch ein paar Kaftan- bzw Klappenrockfragmente, die auf östliche Ursprünge verweisen, seitliche Schlitze lassen die urspl. Funktion als Reitergewand erahnen, spätestens seit dem V. Jh durch Hunnen in den Westen vermittelt. Kaftane weisen in der Regel Riegelverschlüsse auf, der Klappenrock wurde eher durch den Gürtel geschlossen. Grundsätzlich betrafen solche Kleidungsstücke aber nur wohlhabende Schichten [Hägg 1984]. Das war auch die Erklärung für die Leinenfragmente in Gräbern Birkas, denn die Grabausstattung musste schon exklusiver sein , um Leinen überhaupt nachzuweisen.[3] Aus 169 der 1255 untersuchten Gräber in Birka hat man Spuren von Textilien geborgen, 70 davon sind pflanzlichen Ursprungs [Birka III, S. 14ff]. Fast 60 brettchengewebte Borten zur Gewänderverzierung haben sich erhalten, mit Grundgewebe aus Leinen oder Wolle, die oft zusätzliche Seiden-, Silber- oder Goldfäden aufwiesen, manchmal bestand auch das Grundgewebe aus Seide. Goldene Zier war in Birka vornehmlich in Männergräbern zu finden [Birka III, S. 138]. Seit der Antike betonten golddurchwirkte Stoffe den sozialen Rang des Trägers. Hochrangige Personen des IX./X. Jhs wurden im Grabritus auffallend ausstaffiert, um den Status herauszustreichen [Birka III, S. 138]. Erhaltene Vergleichsfunde von Borten aus Skandinavien, bzw germanische Funde aus der röm Kaiserzeit (RKZ) waren ausnahmslos aus Wolle, wobei die Erhaltungsbedingungen sicher eine Rolle spielen. Die Sagas berichten von Stoffen mit kostbaren Zierborten, die den Birkafunden wohl entsprochen haben könnten. Leinen galt in Nordeuropa wohl als exklusiver Stoff und die dichten Garne aus Flachsfasern konnten mit ihrer glatten, glänzenden Oberfläche wie Seide schimmern. Flachs ist eine anspruchsvolle Kulturpflanze und erfordert gute Wachstumsbedingungen, die der Norden kaum bot. Zur Zeit Karls des Grossen war Flachs angeblich dreimal so teuer wie Wolle. Beide Stoffe wurden im Norden importiert, wie „friesische Tuche“, die mglw nicht alle Friesland stammten, sondern von beiden Seiten des Ärmelkanals kamen, aufgrund der Fortführung hoch entwickelter spätröm Produktionsmethoden mit Züchtung geeigneter Schafrassen [Birka III, S. 42]. Da sich pflanzliche Stoffreste durch Ionisierung oder Oxidierung (Grünspanbildung) von Buntmetall-, bzw Silberfunden zeigen und bei Eisenfunden nur bedingt als fossile Bildung auf der Oberfläche als Korrosionskruste ist die Nachweismöglichkeit in Gräbern gehobener sozialer Schichten besser. Nur hier sind ausreichend Metalle mit Fibeln und Gürtelteilen beigegeben. Die Zuordnung Leinen = Oberschicht ist allerdings nicht zwingend, und mglw unterliegen wir einem Trugschluß ! Leinen könnte auch von einfachen Leuten getragen worden sein, ist in deren Gräbern aber aufgrund fehlender Beigaben nicht nachweisbar. Bei ovalen Schalenfibeln an Trägerröcken der sozialen Elite wurden für das IX. Jh exklusive fein gefältete/plissierte Leinenhemden beobachtet, eine Übernahme aus Byzanz [TTHS, S. 70 u 124]. Denn bis ins XII./XIII. Jh waren Plissierungen auch im Westen bei führenden Schichten modisch!



Geschlechterrollen in Spätantike und FMA

In der Betrachtung der einzelnen Zeitabschnitte waren Männer die Handelnden bei politischen Vorgängen und Frauen wurden eher bzgl Modefragen und Accessoires erwähnt. Nun sei herausragenden weiblichen Persönlichkeiten das berühmte „letzte Wort“ angedacht. Das patriarchalisch ausgerichtete Gesellschaftssystem hob den Mann als Hausvorstand, den pater familias an die Spitze der Familie, samt Gesinde, siehe oben munt. Eine geschlechtliche soziale Gleichsetzung musste hintenan rangieren, solange Emanzipation keine Frage des Geschlechts, sondern des Standes überhaupt war, ein Großteil der Bevölkerung in „verdinglichten“ Verhältnissen lebte. Vielleicht ist Gleichberechtigung - neben der Idee von Gewaltlosigkeit und Nächstenliebe - das größte Verdienst des Christentums, zumindest in der Theorie. Auch im Islam sind gläubige Frauen den Männern theoretisch gleich gestellt. Die praktische Umsetzung ist das Problem. Die moderne geschlechtliche Emanzipation arbeitet an der Auflösung verkrusteter patriarchalischer Strukturen, meint vielfach das Eindringen der Frau in männliche Domänen, das bedeutet nicht selten den „Sprung ins Haifischbecken“. Deshalb neigen Frauen in solchen Fällen zu „männliche Sichtweisen“, um bestehen zu können, müssten nicht ganz andere Maßstäbe angelegt werden? Sind wir nicht alle zu sehr determinierten Denkmustern verhaftet? Nach dem Grundgesetz (Art. 3) sind Männer und Frauen gleichberechtigt und die tatsächliche Durchsetzung soll durch den Staat gefördert werden. So haben westlich orientierte Gesellschaften in den letzten Jahrzehnten „Türen geöffnet“, aber auch wieder geschlossen, in vielen anderen Teilen der Welt ist allerdings nicht mal mehr die Tür erkennbar!

Blick zurück, was ist den Quellen zu entnehmen, wie zwischen den Zeilen zu lesen? Welche Rollen waren zu erfüllen, wie „Geschlechtergrenzen“ gezogen. Während der Mann durch Statussymbole seine Attraktivität unterstrich – äusserlich natürliche Begünstigungen waren nicht immer gegeben - nahmen Frauen eine gewisse „provokante Haltung“ zur Erregung des männlichen Interesses ein, über Jahrtausende eingeübt. Selbst wenn hier ausschließlich soziale Fragen und keine sexuellen Aspekte Berücksichtigung finden, ist eine gänzliche Trennung nur schwerlich zu vollziehen. Denn sexuelle Anziehung = Erotik findet/fand im öffentlichen Raum statt – auch im Mittelalter, z.B. durch eine zunehmend figurbetonte Mode. Das betraf keineswegs nur das weibliche Geschlecht. Findet männliche kurze Oberbekleidung in veränderten Rüstungsteilen ihre Begründung, erklärt dies jedoch nicht die hautengen „knackigen“ Hosen der Spätphase, gepaart mit betontem „Schamlatz“ (Begriff modern-bürgerlicher Prüderie) bei jungen Männern, vornehmlich am Hofe. Gehobene Damen „forderten also Tribut“ von den adeligen Jünglingen, denn bei Hofe „wurde man quasi angezogen“. Was vermochte also das auf die Männerwelt nicht selten betörend wirkende schöne - und zugleich nicht weniger durch seine Beharrlichkeit starkeGeschlecht wirklich? Während Männer sich innerhalb selbst definierter Hierarchien bewegten, galt ihre geschlechtliche Rolle als unangetastet, die Frau, offiziell diesem System unterworfen, verwendet(e) ihre eigenen Mittel, um Ansprüche durchzusetzen. In frühen Gesellschaften agierten Männer im Schwerpunkt statuarisch Traditionen behaftet, deutlich in der Mode herrschender Schichten bis ins HMA als Ausdruck von Machterhalt, eine kreativ innovative Note wurde eher von der Gattin erwartet. Höfische Mode begann, Geschlechter übergreifend, zunehmend als Motor einer Entwicklung zu wirken, da es im SMA galt sich von sozialen „Nachrückern“ abzugrenzen.

Vorbild für das herrschaftliche Bild der Frau lag in der römischen Kaiserzeit. Bereits zu Zeiten der Republik spielten Frauen in der Selbstdarstellung führender Familien eine nicht unerhebliche Rolle, man denke nur an die Lobreden Caesars auf seine weibliche Verwandtschaft, denn eine Gattin aus „gutem Haus“ hob auch das Ansehen des Ehemanns. Wie im politisch agilen Griechenland hatten Frauen kein Wahlrecht, in religiösen Dingen aber durchaus Bedeutung, siehe Göttinnen, Priesterinnen, Nymphen, Parzen, etc, so dass nach ihnen Stätten und Städte benannt wurden, nicht zuletzt das mächtige „Athen“. Auch „Roma“ war, wie „Nike“ als Siegesgöttin, eine weibliche Personifikation. Im öffentlichen Auftreten wurde vom weiblichen Ehe-Part mit der pudicita Treue, Bescheidenheit und absolute Ergebenheit gegenüber dem Gatten erwartet, wohl wissend, dass eine Beeinflussung des männlichen Entscheidungsträgers wahrscheinlich war - offiziell betrieben Frauen keine Politik. Es galt durchaus nicht als Schande, wenn sich röm Politiker auf einen weiblichen Ratschlag beriefen, falls Ansehen und Kompetenz der Ratgeberin allgemein Anklang fand. Cassius Dio hob lobend hervor, wie sehr Pompeia Plotina, die Gattin des Kaisers Traian, dessen Ruhm mehrte, indem sie ihm zu bestimmten Verwaltungsmaßnahmen riet. Eine starke indirekte Einflussnahme wurde stillschweigend von der zweiten Rolle der Frau voraus gesetzt, nämlich aus der fecunditas heraus, der Rolle als Mutter. Sie war fundamental zur Erhaltung der Familie. Kinderlosigkeit galt, vor allem im Herrscherhaus, als großer Makel. Mütter hatten hohe moralische Autorität. Tugendhaftes Benehmen, Sittenreinheit und die Vermeidung unpassenden Verhaltens wurden nicht nur von ihr selbst erwartet, sondern auch in der vermittelnden Erziehung an die Nachkommenschaft. Die Befolgung mütterlicher Ratschläge und Erfüllung von Bitten schmückte und zierte nicht nur den Sohn, sondern „adelte“ ihn geradezu, siehe den Nachhall in mittelalterlichen Versepen (Ruodlieb, Parzival). Fügten sich Herrscherinnen den zugedachten Rollen im Sinne des Staates wurden sie zur röm Kaiserzeit durch „Divinisierung“ (göttliche Verehrung) in allerhöchste Ränge befördert, erhielten eigene Münzbilder, Feierlichkeiten und sogar Tempel zu ihren Ehren. Die Ernennung zur Diva Augusta, wurde auch im nachhinein vollzogen, damit die kaiserliche Familie vom Kult um diese neue moralische Instanz profitierte; sich auf göttliche Abstammung zu berufen brachte Prestigegewinn. Falls Frauen den Rollen nicht entsprachen, verunglimpfte sie die Geschichtsschreibung und stempelte sie zu Intrigantinnen oder wahren Monstren, wie Augustus Propaganda gegen Cleopatra VII. betreiben ließ, ihr Verhalten als unmoralisch verurteilend, weil sie Antonius zum Sklaven gemacht hatte. Auch oben erwähnte Plotina fiel in der Gunst der Geschichtsschreibung, da sie als Hadrians Schwiegermutter angeblich massiv auf die Thronbesteigung des Schwiegersohns einwirkte. Legenden rankten sich um die Macht der Mütter auch bei den Herrscherantritten von Tiberius oder Nero. Weibliche Familienmitglieder zu diskreditieren durch das Nachsagen von Intrigen oder erotischen Ausschweifungen warf immer einen Schatten auf politisch agierende Männer. Wie Hildegard Temporini sicher zu recht anmerkt sagte ein historigraphischer Verruf eigentlich nichts über tatsächliche Verhältnisse aus, sondern eher, dass Frauen in entsprechenden Positionen zu wirkungsvollem politischem Handeln fähig waren. Eine indirekte Einflußnahme wurde öffentlich toleriert, eine direkte Aktivität aber ohne den Gatten an der Seite galt in Rom im politischen Bereich als Verstoß gegen die „guten Sitten“ [zitiert nach FuTr, S. 45-51].

Es ist wohl allzu selbstverständlich mittelalterliche Betrachtungen im Blickwinkel auf die breite Masse damit zu beginnen, dass Frauen traditionell die „Hausarbeit“ zugewiesen wurde. Da sie auch an allen körperlichen Arbeiten auf dem Hof beteiligt war, wurde der Frau durch das Austragen und die Erziehung der Kinder eine erhebliche Mehrbelastung zugedacht. Es war nicht nur die Sorge um das Gedeihen des Nachwuchses, sondern auch um das anvertraute Gesinde, um Haus und Hof samt Tieren im alltäglichen Kampf ums Dasein. Es galt die Arbeit der Mägde zu organisieren und zu überwachen, welche kochten und wuschen und in die Vorrats- sowie Landwirtschaft eingebunden waren. Auch die Anfertigung von Textilien wurde Frauen zugesprochen, dahinter konnte sich bei den gehobenen Schichten manch künstlerische Profession, in Klöstern nicht nur auf Stoff, sondern auch auf Pergament und Papier verbergen. Hochgestellte Persönlichkeiten waren Auftraggeberinnen, Stifterinnen und Sammlerinnen von Kunstfertigkeiten, das Schmückende und Zierende war von je her weibliches Terrain. Das betraf auch die Person selbst, so ist die weibl. Rolle in Herrscherfamilien, nach röm Vorbild, äusserlich nicht unerheblich auf die Zier und zur Ruhmes-Mehrung des Gatten reduziert worden. Spezielle Aufmerksamkeit erhielten Frauen, wenn sie eindeutig in Männerdomänen vorstießen. Schriftliche Quellen werfen Schlaglichter auf streitbare hohe Persönlichkeiten, die für den verstorbenen, bzw abwesenden Gatten oder unmündigen Sohn das Regiment führten. Ehefrauen jeglichen Standes und Herrscherinnen oblag die Führung des Haushalts, bzw des Hofstaats, wenn der Gatte politischen oder militärischen Pflichten nachkam, das erforderte Durchsetzungswille und Repräsentationsvermögen. Im merowingischen Herrschaftsgefüge besassen Frauen eine starke Stellung, als Königinnen oft mit eigener Kanzlei und Beamten, wenn sie einem Kloster vorstanden, beanspruchten sie stellvertretend die Macht, wenn es an geeigneten männlichen Nachfolgern mangelte ...{Brunichildis, Bathildis, Plektrudis näher ausführen}... Radegunde, die junge Nichte des Thüringer Herrschers Herminafried wurde als Beute durch Chlothar (reg im Teilkönigreich Soissons 511-558) entführt, der sie zwischen 535 bis 540 zu seiner Frau nahm als Zeichen der Anwartschaft auf das Thüringerreich. Die Ehe blieb kinderlos. Radegunde trennte sich 550 von ihrem Gatten als sie von den Hintergründen der Ermordung ihres Onkels 534 in Zülpich durch Chlothar erfuhr und ließ sich in Noyon von Bischof Medardus zur Nonne weihen. Chlothar versuchte sie an den Hof zurück zu holen, was aber nicht gelang. Radegunde gründete vor den Mauern von Poitiers das Frauenkloster St. Marie. Herminafried war durch Mörderhand gestorben, galt aber selbst auch nicht zimperlich gegenüber seinen Brüdern, welche vorher mit fränk. Hilfe „beseitigt“ worden waren. Bei dieser Partie hatte das gesamte Führungspersonal „Dreck am Stecken“. Königin Salaberge, die zweite Ehefrau von Chlodwig II. (reg 638-57 Neustrien-Burgund) gründete 644 die Abtei St-Marie u St-Jean zu Laon, welche selbst die Äbtissin wurde und hier Hof hielt. War der König anwesend, dann wurde die Abtei der königl. Palast mit der gesamten Staatshofhaltung.

Als weltliche Erbin konnte eine Frau enormes finanzielles oder politisches Gewicht gewinnen, „hingen an ihr“ im Extremfall ganze Königreiche. Herrscher verheirateten ihre Schwestern, Cousinen, Nichten und Töchter aus politischen Gründen, um Bündnissen Bestand zu verleihen, Ansprüche zu legitimieren oder Unterwerfung zu signalisieren. „Unpassender Verwandtschaft“ - das Geschlecht spielt dabei keine Rolle - entledigte man sich durch Offerierung an ein Kloster, oft mit angemessener Güterschenkung. Seit karolingischen Zeiten ist das Aufblühen „weibl. Klosterkultur“ mit Gründung von Frauenklöstern und -konventen (conventus=Zusammenkunft) zu beobachten, das Rheinland, Westfalen und Sachsen als neue Zentren. Mancher Potentat bestimmte ein Frauenkloster zur Grablege, mit Stiftungen nahm er Einfluß, nicht selten durch Ernennung der Vorsteherinnen oder manipulierte Wahlverfahren, welche eigentlich „frei“ innerhalb der Klostergemeinschaft sein sollten. Die fränk. Adelige Emhilt von Milz in Südthüringen, selbst Gründerin und Äbtissin des Benediktinerinnenklosters von Milz, vermochte um 800 der Abtei Fulda 30 Ortschaften zu schenken, sie wird wohl selbst Erbin der Ländereien gewesen sein. Äbtissinen wurden als ebbedischen im zweiten Heerschild aufgeführt, als Vorsteherinnen der Frauenklöster, ein Zeichen des Respekts gegenüber Damen, welche im politischen Geschäft nicht unwesentlich mitwirkten. Es wird behauptet, dass die Kirche Frauen große Entfaltungsmöglichkeiten bot [KruS, S. 17]. Doch sind hier enge Grenzen zu ziehen und nur höher gestellte Persönlichkeiten profitierten davon, ansonsten war die Welt hinter den Klostermauern ein Spiegel äusserer Verhältnisse. Im Rahmen finanzieller Möglichkeiten sorgten geistliche Würdenträgerinnen für das Gedeihen von Bildung und Kultur. So war Nonnen begrenzt der Zugang zu Bildung möglich, herausragendes Beispiel aus dem HMA Hrotsvith im Kloster Gandersheim, welche gelehrte lateinische Verse in dramatisierender Dialogform im Stil des Terenz mit christlich-moralischer Ausrichtung schrieb. Auch die sieben freie Künste und Architektur waren hier nicht keine reine Männerdomäne mehr, obwohl nicht selten Bibliothek und Teile der Verwaltung sowie die Messfeiern von Klerikern übernommen wurden. Viele weibliche Konvents-Angehörige entstammten höchsten sozialen Rängen, so dass durch Verwandtschaft Einflußnahmen in beide Richtungen Frauenklöster und Politik eng verbanden. Nur Äbtissinnen waren auch bei strengster Klausur Außenkontakte möglich. Sie führten eigene Haushaltungen, nicht zwingend an das Konvent gebunden, vertraten das Kloster mit ihrer Kanzlei, prägten Münzen und Siegel mit ihren Namen. Sie besassen eine Art „Hofstaat“ mit Ämtern, wie der Pröpstin (Priorin/Dekanin), welche das Konvent leitete, oft die Nachfolgerin der Äbtissin und damit nicht selten ihr Gegenpart, die Cellerarin übernahm die wirtschaftliche Verwaltung, die Scholastika das Lehramt, die Thesauria oder Küsterin das Schatzamt [KruS, S. 164]. Vermutlich waren vor allem Frauen Mittler des Frühen Christentums. Ihnen wird die im Ursprung gewaltlose Religion zugesagt haben. Getaufte Menschen waren untereinander gleich und die gesellschaftliche Stellung der Frau wurde dadurch aufgewertet. Quellen berichten oft, dass in den Familien Frauen überzeugte Anhänger waren und auf ihre Angehörigen einwirkten, so bei Augustinus, dem späteren Bischof von Hippo oder bei Martin, später Bischof von Tours. In beiden Fällen waren die Mütter treibende Kräfte. Im Ur-Christentum sollten soziale Schranken aufgehoben werden. Das Kapitel der Glaubensstreiterinnen hat im Mittelalter erhebliches Gewicht und würde den Rahmen der kurzen Auflistung hier vollkommen sprengen.

Nach Oxenstierna, S. 128 könnte im norwegischen Bootsgrab von Oseberg (Anf. IX. Jh) Asa gelegen haben, da Oseberg früher „Asuberg“ hieß. Um sie zu gewinnen hatte Gudröd Veidekonge ihren Vater und Bruder getötet und sie geraubt. Asa rächte die Tat nach zwei Jahren durch eine Meuchelei mit Hilfe eines Mörders, als ihr Mann betrunken war und regierte allein auf Vestfold. Ihr kurz vor dem Mord geborener Sohn könnte also der Vater von Harald I. („Schönhaar“ c852-932/3) und sie somit seine Großmutter gewesen sein. Im fränk. Reich führte Ludwig I. (der Fromme), Sohn Karls I. (d Gr), nach dem Tod seiner erster Gemahlin Irmgard 818 eine zweite Ehe mit Judith aus welfischem Haus. Der ersten Ehe waren drei Söhne entsprossen, der zweiten u.a. der Sohn Karl (II. d Kahle). Noch zu Lebzeiten erliess Ludwig Teilungsanordnungen seines Reiches für die erbberechtigten Söhne. Judith brachte sich massiv hier ein, indem sie dafür sorgte, dass Ludwigs I. jüngster Sohn, ebenfalls Ludwig genannt, Hemma, die Schwester Judiths heiratete [siehe Grabmahl in St. Emmeran, Regensburg aus dem XIII. Jh] und ihre eigener Sohn Karl mit ausreichenden Ländereien versorgt wurde (hptsl. in Westfranken). Die vorsorgliche Teilung schuf mehr Probleme als Lösungen und die Söhne befehdeten sich auf Jahrzehnte, was Nordmannen zu massiven Angriffen auf das Westfrankenreich veranlaßte.

Bei Kriegshandlungen gehör(t)en Frauen in der Regel zu den Verlierern, waren es nicht Familienangehörige, so mussten sie den Verlust der körperlichen Unversehrtheit oder der wirtschaftlichen Grundlage hinnehmen, bis zum Verlust des eigenen Lebens. Im umgekehrten Fall durch den Mann mit fremder Beute beglückt zu werden, war ein Geschenk mit Beigeschmack. Denn jeder „männliche Sieg“ sät Haß mit dem Schrei nach Vergeltung, entsprechende Folgen waren also nicht ausgeschlossen. Wenig thematisiert werden in der Regel die vom Krieg heimkehrenden verrohten, innerlich zernarbten Männergestalten, im zivilen Leben unbrauchbar. Ein Umgang mit Waffen ist Frauen nicht grundsätzlich abzusprechen. Bei Kriegshandlungen sind sie in der Verteidigung fester Punkte, teilweise in herausragender Funktion, erwähnt. Bei nomadischen Völkern hatten sie mit den Familien, aufgrund der beweglichen Kriegsführung automatisch höheren Anteil an Auseinandersetzungen, Nahrung für den „Amazonen-Mythos“, hinter dem sich mehr als das Körnchen Wahrheit verbirgt. Seit der Antike werden Frauen in den Heeren erwähnt, selbst beim „Zug der Zehntausend“, meint griech. Söldner, welche um 400vC in pers. Thronstreitigkeiten verwickelt waren und sich tief aus Mesopotamien nach Norden zur Schwarzmeerküste durch gebirgiges und feindliches Terrain bei Schnee und Eis kämpfen mussten, werden sie zahlreich im Troß genannt, in alten Übersetzungen als „Buhldirnen“ bezeichnet und damit vermutlich als Beute anzusehen. Eigentlich hätten sie nach dem Willen der Befehlshaber aufgrund der schwierigen Marschverhältnisse und um den Troß beweglich zu machen, zusammen mit den „schönen Knaben“, aus dem Heer entfernt werden sollen, was aber in beiden Fällen unterblieb, um die Hopliten bei Laune zu halten [Xenophon, Anabasis]. Als Pyrrhos von Epirus 270vC Sparta angriff, konnte die Eroberung u.a. durch den Einsatz spartanischer Frauen abgewehrt werden, also nicht nur männliche „Helden“. Bei Völkerwanderungen wurden Frauen unvermeidlich in Auseinandersetzungen gerissen. So erwähnt Jordanis in der „Getica VII“ im VI. Jh, dass gotische Frauen notgedrungen zu den Waffen gegriffen hätten in Abwesenheit ihrer Männer auf dem Kriegszug, um sich gegen Übergriffe der Nachbarn zu verteidigen. Einmal im Waffenhandwerk geübt seien sie auch offensiv vorgegangen, Jordanis Erklärung für den Amazonenmythos.

Der Forschung schienen nach Grabbefunden des FMAs in germanischen Siedelräumen Frauen mit Waffen bei Gruppen-, bzw Doppelbestattungen lange Zeit möglich gewesen zu sein, wobei die Dame in Niederstotzingen Grab 3 nun „ausfällt“, da sie sich nach neuen Untersuchungen als Mann herausgestellt hat [ungeklärt bleiben noch Grab 490 aus Straubing-Bajuwarenstr, Grab 202 aus Fridingen, Grab 9 von Aschheim-Wasserturm und mglw eine Mehrfachbestattung in Kirchheim/Ries]. Gemeinsame „Doppelbestattungen“ von Mann und Frau schaffen in der Deutung oft Probleme, vor allem, wenn Gräber gestört wurden oder die Berichte dazu aus Altgrabungen stammen, zuweilen erscheint eins der beiden Geschlechter anthropologisch „wie weggewischt“ und die Hinterlassenschaften verwirren. In der Mongolei wurde eindeutig ein Frauengrab aus dem XIV. Jh geborgen mit Beil, Messer sowie Sattel und Steigbügel. Die Ausgräber betonen den kräftigen Körperbau und 1,80m Körperhöhe der Dame aus der Oberschicht [AiD 02/2021, S. 73]. Beschwerliche Wanderungen, bzw Fahrten nahmen Frauen mit den unbewaffneten Pilgerfahrten auf sich, die bereits früh einsetzten, man denke nur an Helena, die Mutter Kaiser Konstantins, Initiatorin der Fahrten, wobei man ihr wohl einige Annehmlichkeiten angediehen ließ. Bewaffnete Pilgerfahrten sind eindeutig ein späteres Kapitel (Kreuzzüge), an den Frauen nicht unbeteiligt waren und teilweise erheblich auf die Verläufe einwirkten, aber das ist eine andere Geschichte..., LitEmpf., verwendete Literatur und Quellen:[4]

Fortführung Geschlechterrollen unter: Ständegesellschaft im HMA/SMA




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1/ Zu ovalen Schalenfibeln: In den bislang aufgedeckten Gräbern im ethnisch stark gemischten Haithabu mit früh einsetzender Christianisierung nur 17 mal als Beigabe nachweisbar. In den 1255 untersuchten Birka-Gräbern rd 160 Fibelpaare über einen Zeitraum von 200 Jahren (Mitte VIII. bis Ende X. Jh), also ca. acht Generationen! Rein rechnerisch ergäben sich pro Generation demnach etwas über 20 Gräber mit dem aufwändigen Ensemble. Doch so einfach funktioniert das System natürlich nicht. Es ist zu beobachten, dass die wenigen älteren Formen aus der Vendel- in die frühe Wikingerzeit individuell ausgeprägt und von hoher Qualität waren, in der Regel auch etwas kleiner als spätere Formen, während man in der nachfolgenden jüngeren Birkaphase (JBS) teilweise von einer „Massenproduktion“ sprechen kann. JP Typ 51 sticht mit fast der Hälfte aller Ovalfibelfunde (76 Gräber) besonders hervor, welcher grundsätzlich von Irland über Skandinavien bis nach Rußland als gebräuchlichste Form angesehen werden kann. In der ersten Hälfte des X. Jhs ergibt sich dadurch zusammen mit JP Typ 52/55 (25 Gräber) eine deutliche Steigerung der Schalenfibelfunde. Vermutlich stellte sich zunächst nur die soziale Oberschicht im Grabritus derartig zur Schau, während es in der Folgezeit wohl auch wohlhabenden Kaufmannsfamilien möglich war dem Beispiel zu folgen. Rein rechnerisch ergäbe sich für das X. Jh mit nur 3 Generationen bis 970c, als Birka seine Bedeutung verlor, eine Anhäufung auf über 30 Gräber pro Generation. Auch die Waffenausstattung bei den Männern vermittelt zunächst eine Bindung an die Oberschicht. Bislang rd 100 Waffengräber, die Hälfte davon Kammergräber! Pro Generation also im Schnitt kaum mehr als 12 Bestattungen mit einer Waffe. Die aussagekräftigen ortsnahen Gräber sind geborgen, so dass weitere Grabungen in davon entfernten Arealen, mit bislang geringerem Fundaufkommen zukünftig kaum andere Verhältnisse zutage bringen werden. An den Verweisen auf die Oberschicht, wird sich bei einer hypothetischen Einwohnerschaft von zeitgleich durchschnittlich etwas über 500 Personen, wenig ändern [Birka II_1, S. 45f].



2/ Angaben zu Bestattungssitten/Gesellschaftssystem u.a. nach Arwidsson G. (Ed.): Birka II:1 Systematische Analysen der Gräberfunde [Birka II_1], Stockholm 1984 / Geijer, A.: Birka III. Die Textilfunde aus den Gräbern [Birka III], Uppsala 1938 / Hattler, C.: Erben des Imperiums in Nordafrika. Das Königreich der Vandalen [DkdVa], Ausstellungskatalog Bad. LM Karlsruhe 2009 / Ilkjaer, J.: Gegner und Verbündete in Nordeuropa während des 1. bis 4. Jhs, in: Norgard-Jorgensen, A. u Clausen B.L. (Hrsg.), Military Aspects of Scandinavian Society in a European Perspective, AD 1-1300, Copenhagen 1997, S. 55 ff / Krausse, D. (Hrsg.): Die Alamannen auf der Ostalb [AlaO], Ausstellungsband Ellwangen 2010 / Simrock, K.: Die Edda, Rigsmal – Das Lied von Rigr, Ausg 1990 / Wenzel, A.: Zwischen Childerich u. Karl d. Gr. [ZCuK]. Der Ingelheimer Raum in fränk. Zeit. Katalog zur Ausstellung Nieder-Ingelheim 1997 / Wieczorek, A. u Hinz H.-M.: Europas Mitte um 1000 [EM1000]. Ausstellungskatalog in 2 Bdn u Katalog, Stuttgart 2000



3/ Zu ägypt. Funden siehe Paetz, Aus Gräbern geborgen, S. 106, zu Leinen Arwidsson, Birka II.2, S. 51. Leinengewebe erhielt sich an der Rückseite von Metallobjekten, wie an kostbaren Pressblech-Scheibenfibeln und der bz Riemenzunge im Frauengrab bei Steinfurth/Nähe Greifswald aus der 1. Hälfte des V. Jahrhunderts [AiD21-2, S. 56], genauso wie Leinenreste in reich ausgestatteten Gräbern des VI./VII. Jhs in Köln und Trossingen zum Vorschein kamen. Leinerne Tuniken trugen im VII. Jh sozial höherstehende Kleriker nach den Gräbern unter St. Ulrich und Afra in Augsburg. Die Erhaltung von Leinen war durch Lage der Gräber in Kirchen und überdurchschnittliche Metallbeigabe der Grabausstattungen zu erklären. Auch grossflächige Eisenfunde ermöglichen die Dokumentation von Stoffen, wie 35 Textilfragmente unter dem Schwert aus Reitergrab A in Grimstrup bei Esbejrg/Dk [RyfG, S. 51]. Durch die Beifunde mit Pferdegeschirr lag hier ein Vertreter der Oberschicht. In der Regel zeigen Eisen-Korrodierungen nur den Abdruck von Textilien im Gegensatz zur Grünspanbildung bei Buntmetallen mit Erhaltung von Textilschichten. Hinzu sacken Eisengeräte aufgrund ihrer Schwere durch den verwesenden Körper nach unten und haben nur begrenzte Aussagekraft [Hägg I. Textilien u Tracht in Haithabu u Schleswig. Die Ausgr. in H. Bd 18 [TTHS], Kiel/Hbg 2015, S. 64f].



4/ Angaben zu den Geschlechterrollen u.a. nach Archäologie in Dtld, vierteljähr Zeitschrift [AiD] / E. Graf Oxenstierna: Die Nordgermanen. dt, Stuttgart 1957 (4. Aufl 1965) / Krone und Schleier. Kunst aus ma Frauenklöstern [KruS], Ausstellungskatalog Essen-Bonn, München 2005 / Temporini, H. – Gräfin Vitzthum, Frauen im Bild der domus Augusta unter Traian [FuTr], in: Schallmayer, E. (Hrsg.): Traian in Germanien. Traian im Reich. Saalburg-Schriften 5 1999, S. 45-53 / Wahl, J: Neue Erkenntnisse zur fma Separatgrablege von Niederstotzingen, Kreis Heidenheim